Handlungsanweisungen für den Sportbetrieb
Voraussetzung für die Wiederaufnahme von Vereinssport ist die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, samt Anlage. Derzeit kann noch nicht abgesehen werden, wie lange die Infektionslage besteht. Doch die eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen ermöglichen das gesellschaftliche Streben nach „Normalität“, das auch sportliche Aktivität mit einschließt. Weiterhin sind Kontaktsportarten bzw. sportliche Aktivitäten, bei denen die notwendigen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können, nicht gestattet. Die Sporthallen sind weiterhin geschlossen und können nicht genutzt werden.
Für den Vereinssport beim SV Westfalia Rhynern e.V. bedeutet das, dass die Sporthallen (Rhynernhalle, Sporthalle an der Carl-Orff-Schule sowie an der ehemaligen Lohschule und die Konrad-Adenauer-Sporthalle) nicht genutzt werden können. Auch die Übungsräume im Vereinsheim des SV Westfalia Rhynern e.V. dürfen nicht genutzt werden.
Die Sportplätze (Tünnerberg – Rasen- und Kunstrasenplatz; Papenloh, inklusive der Aschenbahn, ausgenommen ist der Beachvolleyballplatz) können ab dem 14. Mai 2020 wieder genutzt werden.
Bei der Durchführung der Übungen ist auf folgendes zu achten:
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Durch den Übungsleiter/in ist zu dokumentieren, welche Teilnehmer an welchem Tag an den Übungen teilgenommen haben.
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Die Übungsteilnehmer/innen dürfen keine massiven gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome (COVID 19) aufweisen.
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Pro Teilnehmer wird eine Fläche von ca. 10 qm vorgeschrieben.
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Übungsmaterialien sind eigenständig mitzubringen. Wenn Materialien vom Verein genutzt werden, müssen diese nach dem Gebrauch gründlich desinfiziert werden.
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Bei den Sportübungen ist durchgehend ein Abstand von mind. 2,00 m einzuhalten. Die Einhaltung des Abstandes ist durch den Übungsleiter/in regelmäßig zu kontrollieren.
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Ein geselliges Zusammensein nach den Übungen ist nicht gestattet. Die Sportanlagen (Sportplätze) sind unmittelbar nach Beendigung der Übungen zu verlassen.
Die Übungsteilnehmer/innen sind vor Beginn der Übungseinheit auf die Verhaltensregeln hinzuweisen. Bei Nichteinhaltung sind die Teilnehmer/innen von den Übungen auszuschließen.
Eike Hellenkamp
Sicherheits-/ Hygienebeauftragter
sicherheit@westfalia-rhynern.de