Stadionordnung
Den Besuchern des Westfalia Sportparks ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
- Waffen jeder Art;
- Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendungfinden können;
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
- Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die auszerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten,Reisekoffer;
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und anderenpyrotechnischen Gegenstände;
- Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als einenMeter sind oder deren Durchmesser größer als dreiZentimeter ist; (insofern diese nicht vorher angemeldetwurden)
- mechanisch betriebene Lärminstrumente;
- Laser-Pointer.
Verboten ist den Besuchern weiterhin:
- rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oderdiskriminierende Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
- rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales und diskriminierendes Propagandamaterial zu veröffentlichen;
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune,Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen,Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zuübersteigen;
- Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. dasSpielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zubetreten;
- mit Gegenständen aller Art zu werfen;
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugelnabzubrennen oder abzuschießen;
- ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Warenund Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilenund Sammlungen durchzuführen;
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zubeschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder dasStadion in anderer Weise, insbesondere durch dasWegwerfen von Sachen zu verunreinigen.
gez. Der Vorstand