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Stadionordnung

 

 

Den Besuchern des Westfalia Sportparks ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: 

  • Waffen jeder Art; 
  • Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendungfinden können;
  •  Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen; 
  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die auszerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; 
  • sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten,Reisekoffer; 
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und anderenpyrotechnischen Gegenstände; 
  • Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als einenMeter sind oder deren Durchmesser größer als dreiZentimeter ist; (insofern diese nicht vorher angemeldetwurden) 
  • mechanisch betriebene Lärminstrumente; 
  • Laser-Pointer. 

Verboten ist den Besuchern weiterhin: 

  • rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oderdiskriminierende Parolen zu äußern oder zu verbreiten; 
  • rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales und diskriminierendes Propagandamaterial zu veröffentlichen; 
  • nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune,Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen,Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zuübersteigen; 
  • Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. dasSpielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zubetreten; 
  • mit Gegenständen aller Art zu werfen; 
  • Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugelnabzubrennen oder abzuschießen; 
  • ohne Erlaubnis der Stadt oder des Stadionnutzers Warenund Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilenund Sammlungen durchzuführen; 
  • bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zubeschriften, zu bemalen oder zu bekleben; 
  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder dasStadion in anderer Weise, insbesondere durch dasWegwerfen von Sachen zu verunreinigen. 

 

gez. Der Vorstand